Brustrekonstruktion
Kostenübernahme
Rekonstruktionen der Brust im Zuge einer Brustkrebserkrankung werden derzeit von den Krankenkassen übernommen, auch wenn sie erst nach der ursprünglichen Krebsbehandlung vorgenommen werden. Welcher Leistungsumfang jedoch konkret im Einzelfall übernommen wird, ist nicht ganz einheitlich geregelt. Klären Sie daher im Vorfeld der Behandlung mit Ihren behandelnden Ärzten und ggf. Ihrer Krankenkasse die Frage der Kostenübernahme.
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